Normen für lebensmittelechte Elastomere
Sämtliche Elastomere, die in der Lebensmittelverarbeitung eingesetzt werden, insbesondere die Bauteile, die in direkten Kontakt mit Lebensmitteln kommen, unterliegen strengen gesetzlichen und industriellen Vorschriften. Diese Anforderungen regeln die Formulierung des Werkstoffs für das Produkt, den Herstellungsprozess und die Prüfprotokolle nach der Herstellung. Folgende Organisationen sind für die Zertifizierung in der Nahrungsmittelindustrie zuständig:
FDA (USA) – Food and Drug Administration
Lebensmittelsichere Kautschukbestandteile sind in der Unbedenklichkeitsliste der FDA im Code of Federal Regulations (Title 21), Abschnitt 177.2600 aufgeführt. Die FDA zertifiziert Kautschukmischungen nicht speziell. Werkstoffe, die sich nur aus Bestandteilen zusammensetzen, die sich auf der Liste befinden, werden als FDA-konform eingestuft.
NSF International (USA/Kanada und weltweit)
Eine unabhängige Organisation für das Gesundheitswesen und Sicherheit
NSF/ANSI-Normen für Maschinen und Geräte für die Nahrungsmittelproduktion. Norm 51 legt die Kriterien für die gesundheitlichen Auswirkungen für Werkstoffe und Beschichtungen fest, die von Herstellern von Produkten für den Kontakt mit Nahrungsmitteln verwendet werden dürfen.
BfR (Deutschland)
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bewertung der Verbrauchersicherheit, insbesondere in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit, die Produktsicherheit und die Chemikaliensicherheit.
ASTM International (früher American Society for Testing and Materials)
Ein internationaler Zusammenschluss zur Entwicklung und Verbreitung von internationalen freiwilligen Konsensnormen.
EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) Europäische Union (Europa)
Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 gilt für sämtliche Materialien und Gegenstände, die in Berührung mit Lebensmitteln kommen. EU-Verordnung Nr. 2023/2006 Gute Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice – GMP) für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, in Berührung mit Lebensmitteln zu kommen. Kautschukprodukte sind derzeit noch nicht durch eine spezielle EU-Verordnung reguliert, sondern unterliegen den entsprechenden Vorschriften der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.